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PKG begrüßt den Entwurf zum Krankenhaus-Pflege-Entlastungsgesetz

Mit der Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung will die Bundesregierung zum 1. Januar 2023 endlich konsequent das ambulante Operieren fördern. Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) begrüßt diesen Schritt, da sich durch ihn das Pflegepersonal tatsächlich entlasten lässt, ohne an der Qualität der medizinischen Versorgung der Patienten zu sparen
 

Seit Jahren setzt sich die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) dafür ein, dass ambulant erbrachte Operationen genauso vergütet werden, wie dieselbe stationär erfolgte Operation. Der Hintergrund: Durch den medizinischen Fortschritt und minimalinvasive Techniken ist die Zahl der Operationen, die heutzutage ambulant durchgeführt werden können, enorm gestiegen. Für die Patienten bedeuten diese minimalinvasiven ambulanten OPs in der Regel schnellere Heilungsverläufe, wodurch sich wiederum der Pflegeaufwand reduziert. Das alles, ohne an medizinischer Qualität einzubüßen.

Bisher schuf das Gesundheitssystem jedoch keinen Anreiz, das für den Patienten und die Pflege sinnvolle ambulante Operieren flächendeckend zu fördern. Im Gegenteil gab es finanzielle Anreize, Patienten extra stationär statt ambulant zu behandeln. Damit wäre nun endlich Schluss. „Mit dem nun vorgelegten Entwurf zum Krankenhaus-Pflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) wird die nicht mehr zeitgemäße Ungleichbehandlung des ambulanten und stationären Sektors endlich aufhoben“, freut sich Stefan Elmshäuser. Geschäftsführer und Sprecher der PKG. Allerdings habe man auch den sofortigen Widerstand der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie des GKV-Spitzenverbandes gegen das KHPflEG vernommen.

Elmshäuser zeigt sich verwundert, dass Gerald Gaß, Vorsitzender der DGK, sofort den Vorwurf äußerte, dass Praxiskliniken und Ambulante OP-Zentren die neue Situation zur Gewinnoptimierung nutzen würden. „Es ist schade, dass Krankenhäuser diese Veränderung nicht als Chance sehen, endlich moderne Versorgungsstrukturen aufzubauen, mit der wir hohe medizinische Standards und die so dringend notwendige Entlastung der Pflege auf den weg bringen. Seit Jahren stellen Praxiskliniken bereits unter Beweis, dass dies möglich ist“, so Elmshäuser. „Wir laden jedes Krankenhaus ein, von unseren positiven Erfahrungen zu lernen.“

Dr. Roger Schmid von der Praxisklinik KLINIK LINKS VOM RHEIN und Mitglied des Präsidiums der PKG sieht das ebenso: „Die Bundesregierung sollte sich in diesem Fall von den Bedenkenträgern nicht beeinflussen lassen und die im Koalitionsvertrag konsentierte Reform umsetzten. Wovor hat die DKG Angst? Vor einer überschaubaren Zahl an Praxiskliniken? Oder vor deren guter Qualität? Den Vorwurf der Gewinnoptimierung darf Herr Gaß gerne auf seine Krankenhäuser beziehen, die jahrelang die Entwicklung verschlafen haben und nun einen gesetzlichen Monopolschutz fordern. Wir scheuen den Wettbewerb nicht, auch wenn die Krankenhäuser über – wenn auch magere – Länderförderungen einen erheblichen Vorteil haben.“ Das neue KHPflEG ermögliche endlich einen Wettbewerb, dem sich auch Krankenhäuser stellen müssen. Ein weiteres Festhalten an alten geschützten Strukturen sei nicht mehr möglich, weil nicht finanzierbar.

Auch Dr. Michaela Hassmann von der Praxisklinik Ingolstadt und ebenso im Präsidium der PKG betont die Chancen, die das neue Krankenhaus-Pflege-Entlastungsgesetz mit sich bringt: „Ich möchte eine Lanze für Praxiskliniken und das ambulante Operieren brechen, weil ich sehe, was wir alles machen können, beziehungsweise könnten, wenn wir dafür die Vergütung bekommen würden, die uns zusteht! Gleiche Leistung = gleiche Vergütung!“

Und Stefan Elmshäuser betont noch einmal ausdrücklich: „Wir begrüßen die längst fällige Veränderung hin zu einer gleichgestellten Vergütung. Endlich werden Gleichheitsgrundsatz und das Patientenwohl von der Bundesregierung in den Fokus gerückt. Wenn wir diesen Weg konsequent weitergehen, profitieren am Ende alle: die Patienten, die Pflegefachkräfte und die Krankenhäuer durch moderne OP-Strukturen. Herr Gaß, wovor haben Sie Angst?“

 

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V.

Die Praxisklinikgesellschaft setzt sich seit Jahren dafür ein, das deutsche Gesundheitssystem nachhaltig zu modernisieren. Eines der wichtigsten Ziele ist der Aufbau einer verbindlich geregelten sektorenübergreifenden Patientenversorgung, die Planungssicherheit für Patienten und Gesundheitseinrichtungen schafft. Gleiche Rechte und Pflichten, gleiche und hohe Qualitätsanforderungen und ein gemeinsames Vergütungssystem sind die hierzu nötigen Schritte.

Weitere Informationen finden Sie unter www.pkgev.de