Die starke stimme.
Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V. setzt sich als Spitzenverband der Deutschen Praxiskliniken für die Fortschreibung der Praxisklinik im Gesetz ein.
Sie steht grundsätzlich allen medizinischen Fachrichtungen offen, wenn die für die Mitgliedschaft erforderlichen Qualitätskriterien erfüllt sind.
Wir.
PKG- Mitglieder sind zugelassene Leistungserbringer aller Fachrichtungen sowohl für ambulante als auch für stationäre Leistungen. Für letztere manövrierte sie der Gesetzgeber allerdings in einen politischen Hinterhalt, weil er ihr die Leistung vorschreibt, ihr aber die Vergütung dafür verweigert.
Ein umfangreiches, transparentes Qualitätsmanagement ist die Voraussetzung für die Mitgliedschaft in unserem Verband. Der Aufwand für diesen hohen Standard ist kostenintensiv, wird freiwillig erbracht und von Kostenträgern und politisch Verantwortlichen ignoriert, bei gleichzeitigem weitgehend erfolglosem Versuch, unseren Standard in andere Sektoren verpflichtend und mit finanzieller Unterstützung zu übertragen.
Wir fordern deshalb die politisch Verantwortlichen auf, endlich den Text des SGB V für die Praxisklinik umsetzbar zu gestalten, damit sich die Einrichtung so entwickeln kann, wie es spätestens jetzt nach der Verabschiedung des Krankenhausreformgesetzes notwendig wäre, um nicht mehr zeitgemäß ausgerichtete Krankenhäuser mangelnder Qualität durch Praxiskliniken zu ersetzen, anstatt von schwammigen Begriffen wie Gesundheitszentren mit allen Unterarten zu träumen, während sich gleichzeitig qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung auf dem Lande verläuft.
Vorstand
Mitgliedschaft
Vorteile für Mitglieder:
- Vertretung der Praxisklinik auf politischer Ebene für die Fortschreibung der Einrichtung im Gesetz, zur Erlangung der ihr zustehenden Rechte
- Öffentlichkeitsarbeit für die Praxisklinik
- aktuelle Informationen der Mitglieder zu Themen rund um die Praxisklinik
- umfangreiches kompetentes kollegiales Netzwerk
- Beratung und Unterstützung beim Qualitätsmanagement
- Rahmenvertrag mit Beratungszentren für Hygiene
- Unterstützung bei Kostenverhandlungen mit Krankenkassen und Abrechnung genehmigter Verfahren
- Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen
- großes Netzwerk (Rechtsanwälte, Steuerberater, Marketingagenturen)
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft:
- Zertifizierung oder zumindest begonnene Zertifizierung (DIN ISO oder adäquat)
- Hygienemanagement (Vertrag mit einem unabhängigen Institut)
- Patientenbefragung (AQS1 von medicaltex)
- regelmäßige Erstellung eines strukturierten Qualitätsberichts
Mitgliedsantrag:
- Bitte laden Sie sich den Aufnahmeantrag herunter und schicken diesen ausgefüllt an uns zurück.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. - Mitglieds- und Lastschriftantrag