Wir fordern die vollumfängliche Anerkennung der Praxiskliniken!
„Wir haben auch mit dem Hybrid-DRG-Gesetz die Ambulantisierung beschleunigt das ist auch unbedingt notwendig. Das sage ich hier und daran werden die Krankenhäuser auch einen wesentlichen Anteil haben. Ich bin ein klarer Gegner des Aufbaus einer parallelen Praxiskliniken-Struktur, quasi einer dritten Struktur im System, derweil die Krankenhäuser diese ambulanten Fälle gut erbringen können. Da warne ich vor einer weiteren Silo-Struktur. …“, so Ihre Worte auf dem DRG-Forum 2023.
Die Praxiskliniken sind seit vielen Jahren im SGB V §122 verankert und leisten einen erheblichen Anteil an der Versorgung. Der damit verbundene Leistungs-/Gebührenkatalog wurde bis dato nicht definiert und somit gesetzliche Inhalte ignoriert. Sie ignorieren nicht nur bestehendes Recht, sie ignorieren zudem die schon durch Praxiskliniken erbrachten Leistungen, obwohl Patienten nicht ausreichen versorgt werden, da es kaum ambulante Strukturen in den Krankenhäusern gibt.
Patienten können nicht ausreichend versorgt werden, es gibt kaum Kapazitäten in den Krankenhäusern. Warum folgen dem Patientenwunsch nach bedarfsgerechter Betreuung, wie in den Praxiskliniken nicht?
Die Patientenzufriedenheit in den Praxiskliniken beträgt nachweislich mehr als 96% (AQS1). Wollen Sie das zerstören?
Wie sollen Krankenhäuser, die auf eine stationäre Struktur ausgerichtet sind, ambulante Versorgung leisten? Es fehlen versorgungsgerechte medizinische und bauliche Strukturen wie in den Praxiskliniken, die eine bedarfsgerechte Patientenversorgung nachgewiesen haben. Eine solche Anforderung kann nicht über bestehende Krankenhausstrukturen gestülpt werden.
Warum sollen erfolgreich funktionierende Konzepte zur Ambulantisierung daher neu erfunden und finanziert werden, wenn diese seit vielen Jahrzehnten in den Praxiskliniken erfolgreich umgesetzt werden. Es ist immer die Rede von „mangelnden finanziellen Ressourcen, sollten wir dann nicht mit den vorhandenen Ressourcen umsichtiger und verantwortungsbewusster umgehen?
In den Krankenhäusern besteht Pflegenotstand. Stellen Sie sich die Frage, warum Pflegepersonal und Fachpflegekräfte in unseren Praxiskliniken langjährig mit uns Patienten versorgen und dies auch gerne tun?
Man bezeichnet Sie als „Lobbyist der Krankenhäuser“. Aussagen, wie die auf dem DRG-Forum 2023, untermauern dies. Sollten Sie nicht Lobbyist der Patienten sein?
Wir, die Praxiskliniken, fordern einen runden Tisch mit allen Beteiligten, zu einem Meinungsaustausch, wie sich das Miteinander von Praxiskliniken und Krankenhäusern, von ambulantem und stationärem Sektor so verknüpfen lässt, dass eine Ambulantisierung erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wir nehmen Sie beim Wort, wie es zahlreiche Länder bereits vorgemacht haben – das starre Denken in Sektoren aufzubrechen, um die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten nachhaltig zu verbessern, und Niedergelassene und Krankenhäuser.