PKG fordert: Einberufung des Vermittlungsausschusses zur Krankenhausreform
Krankenhausreform zu kurz gedacht – Praxiskliniken müssen Teil der Lösung sein!
Berlin, 04. November 2024 – Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) sieht die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach initiierte Krankenhausreform als unzureichend an.
Zwar stellt die Reform einen ersten Schritt dar, um der Über-, Unter- und Fehlversorgung entgegenzuwirken, jedoch bleibt sie an entscheidenden Stellen unausgereift. Die PKG fordert daher die Bundesländer auf, den Vermittlungsausschuss einzuberufen, um notwendige Anpassungen vorzunehmen und die Praxiskliniken als integralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu berücksichtigen.
„Die Umstellung von Fallpauschalen auf eine Vorhaltevergütung mindert den Druck auf Kliniken, möglichst viele Fälle zu behandeln. Doch es fehlt eine klare Perspektive für die Praxiskliniken“, so Stefan Elmshäuser, Geschäftsführer der PKG. Praxiskliniken können als spezialisierte, effiziente und patientennahe Leistungserbringer gerade in strukturschwachen und ländlichen Regionen Versorgungslücken schließen. Diese Rolle muss als gleichwertig zu Krankenhäusern anerkannt werden, und notwendige Investitionen, etwa in IT-Sicherheit, müssen in der Finanzierung berücksichtigt werden.
Die PKG betont, dass die Ambulantisierung reguliert und die Umwandlung kleinerer, unrentabler Kliniken in Praxiskliniken aktiv gefördert werden muss, um eine nachhaltige medizinische Versorgung sicherzustellen. Besonders in ländlichen Gebieten bieten Praxiskliniken eine wohnortnahe Alternative ohne lange Anfahrtswege.
Elmshäuser ergänzt: „Die Reform bietet die Chance, eine effiziente und patientenorientierte Struktur zu schaffen, aber ohne Anpassungen droht sie an den realen Anforderungen vorbeizugehen.“ Die PKG fordert die Bundesländer auf, im Vermittlungsausschuss eine bessere Einbindung der Praxiskliniken und eine finanzielle Brücke für den Übergang zu verankern, damit die Versorgung auch in ländlichen Regionen sichergestellt wird.
Über die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG):
Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V. setzt sich für die Anerkennung und Förderung von Praxiskliniken als innovative, sektorenübergreifende Leistungserbringer ein. Praxiskliniken vereinen ambulante und stationäre Leistungen und tragen so zu einer hochwertigen, patientenzentrierten Versorgung bei.