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Modernes Krankenhauszimmer mit verstellbarem Bett

Die Übernachtung darf nicht über die Vergütung entscheiden

Pressemitteilung

Die Übernachtung darf nicht über die Vergütung entscheiden

Berlin, Oktober 2026 – Nach den Plänen für 2027 soll bei bestimmten Eingriffen die Fallpauschale entfallen, wenn Patientinnen und Patienten am selben Tag nach Hause gehen. Bleiben sie über Nacht im Krankenhaus, wird sie weiter gezahlt. Damit wird die sichere Entlassung nach Hause bestraft und das Krankenhausbett belohnt.

„Ob jemand über Nacht bleibt, muss eine medizinische Entscheidung sein – keine wirtschaftliche“, sagt Stefan Elmshäuser, Geschäftsführer der PKG. Das gelte ganz besonders für Kinder und Jugendliche.

Teure Strukturen statt Effizienz

Rund 2,6 Millionen Fälle könnten ambulant versorgt werden, die heute noch stationär behandelt werden. Gleichzeitig sind die geplanten Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV) teuer: 180.000 Euro pro Bett und Jahr plus 90 Euro pro Tag, dazu ein Strukturfonds von 50 Milliarden Euro bis 2036. Praxiskliniken erbringen vergleichbare Leistungen schon heute – privatwirtschaftlich finanziert und ohne öffentliche Mittel.

Wettbewerb statt Monopol

Wenn Ambulantisierung allein beim Krankenhaus ansetzt, entsteht ein neues, teures Monopol. Die SÜV brauchen Konkurrenz. Praxiskliniken stellen sich denselben Struktur- und Qualitätsanforderungen – eine verpflichtende öffentliche Qualitätsberichterstattung befürwortet die PKG ausdrücklich.

Die Forderungen der PKG

  1. Die geplante Vergütungsregelung für 2027 streichen.
  2. Praxiskliniken zu Tagespauschalen (bis zu drei Tage) und zur Hybrid-DRG bzw. stationären Vergütung zulassen.
  3. § 115b SGB V öffnen: „durch das Krankenhaus bzw. in Kooperation“ statt „im Krankenhaus“.
  4. Eine Rechtskategorie „Kooperationsarzt“ schaffen, damit Ärztinnen und Ärzte, die in Praxis und Krankenhaus operieren, nicht als scheinselbstständig gelten.
  5. Eine dritte Versorgungssäule im SGB V schaffen – als ersten Schritt in einer Modellregion.

Über die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG)
Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft e. V. ist die bundesweite Interessenvertretung der Praxiskliniken. Sie setzt sich für faire Vergütung, gleiche Rahmenbedingungen und die politische Anerkennung ambulanter Spitzenmedizin ein.

Kontakt: Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e. V., c/o Praxisklinik Charlottenburg, Bismarckstraße 45–47, 10627 Berlin · elmshaeuser@pkgev.de