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Füllfederhalter auf einem handgeschriebenen Brief

Impulse zur Stabilisierung der GKV-Finanzen: PKG antwortet Bundesgesundheitsministerin Warken

Impulse zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und Stärkung der Versorgungssicherheit

Berlin, Mai 2026 – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Akteure im Gesundheitswesen um Vorschläge zu Kosteneinsparungen gebeten. Im Namen des Vorstandes hat PKG-Geschäftsführer Stefan Elmshäuser geantwortet. Wir dokumentieren das Schreiben im Wortlaut.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Warken,

für Ihre Initiative, Vorschläge zur nachhaltigen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Verbesserung der Versorgung einzuholen, möchten wir uns ausdrücklich bedanken. Gern möchte ich einige ordnungspolitische Überlegungen einbringen, die aus der praktischen Erfahrung in der sektorenübergreifenden Versorgung resultieren.

Mit der Einführung der Hybrid-DRGs gemäß § 115f SGB V wurde ein wichtiger Schritt hin zu einer leistungsorientierten und sektorenunabhängigen Vergütung gemacht. Das Prinzip „gleiches Geld für gleiche Leistung“ schafft Transparenz und eröffnet die Chance, vorhandene Ressourcen effizienter zu nutzen.

In der aktuellen Diskussion wird teilweise darauf verwiesen, dass diese Vergütungssystematik für Krankenhäuser nicht in allen Fällen kostendeckend sei, während im ambulanten Bereich wirtschaftliche Überschüsse, z. B. für weitere Investitionen, erzielt werden können. Unabhängig von der Bewertung im Einzelfall lässt sich daraus ein zentraler Aspekt ableiten: Unterschiede im wirtschaftlichen Ergebnis spiegeln häufig Unterschiede in der Produktivität wider. Einrichtungen, die mit vergleichbarem Personaleinsatz mehr Patientinnen und Patienten versorgen, leisten einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Gesamtsystems.

Vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräftemangels gewinnt dieser Aspekt zusätzlich an Bedeutung. Effiziente Strukturen tragen unmittelbar zur Verkürzung von Wartezeiten, zur Vermeidung von Leistungsausfällen und zur Stabilisierung der Versorgung bei. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass Krankenhäuser vielfach auf öffentlich finanzierte Infrastruktur zurückgreifen können, während ambulante Einrichtungen ihre Investitionen eigenständig tragen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Ausgangsbedingungen, die bei der Weiterentwicklung des Systems berücksichtigt werden sollten.

Aus diesen Überlegungen heraus erscheint es sinnvoll, Wettbewerbsbedingungen weiter anzugleichen und bestehende Effizienzpotenziale konsequent zu nutzen. Hierzu könnten insbesondere folgende Maßnahmen beitragen:

  • Herstellung größerer Einkaufsgleichheit, insbesondere im Arzneimittelbereich.
  • Weiterentwicklung der Bedarfsplanung sowie maßvolle Flexibilisierung von Zulassungsregelungen.
  • Prüfung der Einführung von Praxisbudgets zur Verbesserung der Planbarkeit und Steuerungsfähigkeit.

Die geplante Einführung von Kurzzeitfallpauschalen stellt grundsätzlich einen wichtigen Impuls dar, um die Versorgung flexibler zu gestalten. Für die Systemkonsistenz erscheint es jedoch wesentlich, dieses Instrument ebenfalls sektorenübergreifend auszugestalten. Eine einseitige Zuordnung zum stationären Bereich könnte unbeabsichtigt neue Abgrenzungen schaffen und bestehende Effizienzvorteile ambulanter Strukturen unberücksichtigt lassen.

Praxiskliniken bzw. Einrichtungen, die nach dem Modell der Praxiskliniken arbeiten, verfügen bereits heute über geeignete Strukturen, um einen Teil dieser Leistungen qualitätsgesichert und wirtschaftlich zu erbringen. Eine angemessene Einbeziehung dieser Einrichtungen würde die Zielsetzung der Reform unterstützen.

Auch im Bereich der fachärztlichen Weiterbildung bieten sich Chancen für eine stärkere sektorenübergreifende Ausgestaltung. Ergänzende Anreize, etwa in Form eines moderaten Zuschlags auf Hybrid-DRGs bei strukturierter Weiterbildung, könnten dazu beitragen, Ausbildungskapazitäten breiter aufzustellen und langfristig zu sichern.

Im Hinblick auf Kooperationen zwischen Leistungserbringern bestehen derzeit noch strukturelle Hürden. Sowohl die Ausgestaltung des AOP-Vertrags als auch die aktuelle Rechtslage zur Sozialversicherungspflicht von Kooperationsärzten führen in der Praxis zu Unsicherheiten. Eine rechtliche Klarstellung und behutsame Öffnung könnten hier dazu beitragen, vorhandene Versorgungspotenziale besser zu erschließen.

Zusammenfassend erscheint es aus unserer Sicht zielführend,

  • sektorengleiche Vergütungsprinzipien konsequent fortzuführen,
  • Praxiskliniken systematisch in die Versorgungsplanung einzubeziehen,
  • Kooperationen zwischen ambulanten und stationären Leistungserbringern zu erleichtern,
  • Weiterbildung sektorenübergreifend zu stärken sowie
  • Wettbewerbsbedingungen schrittweise anzugleichen.

Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, die vorhandenen Ressourcen effizienter einzusetzen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit nachhaltig zu stärken.

Gerne stehen wir für einen vertiefenden fachlichen Austausch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Elmshäuser, Geschäftsführer
im Namen des Vorstandes der Deutschen Praxisklinikgesellschaft e. V.