Austausch zwischen PKG-Vorstand und KBV-Chef Dr. Andreas Gassen: Klare Positionen zur Zukunft der Praxiskliniken
Im Rahmen eines Gesprächstermins zwischen dem Vorstand und dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, wurden zentrale gesundheitspolitische Entwicklungen und Perspektiven für Praxiskliniken intensiv erörtert.
Ein zentrales Ergebnis des Austauschs: Die politische Einbindung eines eigenständigen Praxisklinik-Modells auf vertraglicher Ebene findet derzeit weder im Bundesministerium für Gesundheit noch in der politischen Landschaft ausreichend Unterstützung und gilt aktuell vermeintlich als nicht durchsetzbar.
Demgegenüber zeichnet sich eine Ausweitung der Hybrid-DRG (H-DRG) ab. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die bislang ungelöste Sachkostenproblematik zunehmend adressiert und könnte perspektivisch einer Klärung näherkommen.
Die KBV unterstrich ausdrücklich ihr Engagement dafür, dass niedergelassene Leistungserbringer – und damit auch Praxiskliniken – weiterhin aktiv an der Erbringung sowohl der H-DRG als auch der sogenannten 3-Tages-DRG beteiligt bleiben bzw. werden. Ziel ist es, eine Verdrängung durch den stationären Sektor zu verhindern.
Gleichzeitig wurde deutlich, dass Krankenhäuser ambulante Leistungen im Rahmen von H-DRG und EBM voraussichtlich nicht kostendeckend erbringen können. Diese strukturelle Schwäche stellt aus Sicht der Praxiskliniken einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil dar.
Bei der Diskussion um die Harmonisierung der Sprechstundenbedarfsverordnungen (SSB) wurde klargestellt, dass bestehende Herausforderungen weniger auf Bundesebene, sondern vielmehr auf die heterogenen Strukturen der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen zurückzuführen sind.
Ein weiteres Thema war die weiterhin fehlende Transparenz bei der Bewertung technischer Leistungen. Hier bleibt der Verhandlungsbedarf unverändert hoch.
Positiv hervorgehoben wurde die Rolle der Praxiskliniken als potenzieller Datenlieferant: Durch valide Kostenstrukturen könnten sie einen wichtigen Beitrag zur zukünftigen Neuberechnung des EBM, insbesondere im Bereich des ambulanten Operierens, leisten.
Forderungen der Praxiskliniken:
Die Praxiskliniken bekräftigen vor diesem Hintergrund ihre zentralen gesundheitspolitischen Forderungen:
- Sicherstellung der gleichberechtigten Beteiligung von Praxiskliniken an H-DRG und 3-Tages-DRG-Leistungen
- Verlässliche und sachgerechte Abbildung der tatsächlichen Kostenstrukturen, insbesondere der Sachkosten, im Vergütungssystem
- Nutzung der vorhandenen Versorgungsstrukturen der Praxiskliniken zur wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Erbringung ambulanter Operationen
- Schaffung von mehr Transparenz bei der Bewertung technischer Leistungen im EBM
- Einbindung praxisnaher Kostendaten der Praxiskliniken in die Weiterentwicklung und Neuberechnung des EBM
- Abbau regionaler Unterschiede und Blockaden bei der Umsetzung bundeseinheitlicher Regelungen, insbesondere im Bereich der KVen
Die Praxiskliniken werden sich weiterhin mit Nachdruck für eine wirtschaftlich tragfähige, sektorenübergreifende und patientenorientierte Versorgung einsetzen.
