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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet ambulante Versorgung: Praxiskliniken warnen vor existenziellen Folgen

Pressemitteilung

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet ambulante Versorgung: Praxiskliniken warnen vor existenziellen Folgen

Berlin, 18. Juni 2026 – Die im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehene Budgetierung vertragsärztlicher Leistungen (§ 87d SGB V) stellt aus Sicht der Praxiskliniken und Ambulanten Operationszentren (AOZ) einen gravierenden gesundheitspolitischen Rückschritt dar – mit potenziell existenzbedrohenden Folgen für einen zentralen Versorgungsbereich.

Besonders kritisch ist die geplante Einbeziehung bislang extrabudgetär vergüteter ambulanter Operationen in eine gedeckelte Gesamtvergütung auf Basis des Jahres 2025. Dies führt faktisch zu einer Mengenbegrenzung: Leistungen, die über das Budget hinaus erbracht werden, werden nicht mehr vergütet – und damit künftig unterbleiben.

Der Bundesrat teilt diese Einschätzung ausdrücklich. In seiner Stellungnahme (Drucksache 256/26, Beschluss vom 12.06.2026) heißt es unter Punkt 16:
„Der Bundesrat hält vor dem Hintergrund der mengenbegrenzenden Wirkung die neuen budgetlimitierenden Vorgaben der bisher extrabudgetär vergüteten Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen sowie der ambulanten Operationen nicht für zielführend.“
Zudem fordert der Bundesrat:
„Der Bundesrat bittet um Prüfung, die Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen sowie die ambulanten Operationen von dieser Budgetierung auszunehmen.“

Strukturelle Benachteiligung ambulanter Leistungserbringer

Neben der Budgetierung drohen weitere systematische Verschlechterungen:

  • Der Wegfall der Hybrid-DRGs entzieht Praxiskliniken und AOZs ein zentrales, sektorenübergreifendes Vergütungsinstrument.
  • Die geplante Kurzliegerpauschale soll ausschließlich Krankenhäusern vorbehalten sein, obwohl Praxiskliniken identische Leistungen erbringen – ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG).

Politischer Widerspruch mit erheblichen Folgen

Die aktuelle Gesetzesinitiative steht im Widerspruch zu den eigenen gesundheitspolitischen Zielen der Bundesregierung:

  • Während die Ambulantisierung ausdrücklich gefordert wird, wird sie durch Budgetgrenzen faktisch ausgebremst.
  • Gleichzeitig bleiben vergleichbare Leistungen im stationären Bereich von solchen Restriktionen unberührt.

Dabei ist unstrittig: Ambulante Operationen sind nachweislich kosteneffizienter und qualitativ hochwertig. Die geplanten Regelungen führen daher zu einer Verlagerung von Leistungen aus einem effizienten ambulanten Setting in ein deutlich teureres und strukturell defizitäres Krankenhaussystem.

Forderungen der Praxiskliniken und AOZs

Die Praxiskliniken und AOZs fordern daher:

  • Die vollständige Herausnahme ambulanter Operationen aus der Budgetierung – entsprechend der Empfehlung des Bundesrates.
  • Den Erhalt der Hybrid-DRGs als unverzichtbares Instrument der sektorenübergreifenden Versorgung.
  • Eine klare Definition der Kurzliegerpauschale sowie deren Öffnung für alle Leistungserbringer unabhängig vom Sektor. Eine Beschränkung auf das Krankenhausentgeltgesetz wird strikt abgelehnt.

Mit den geplanten Maßnahmen droht ausgerechnet jene Versorgungsform geschwächt zu werden, die politisch gestärkt werden soll. Die Konsequenz wäre ein Rückschritt für Effizienz, Qualität und Patientenzugang in der Gesundheitsversorgung.