Pressemitteilung
Hybrid-DRG weiterentwickeln statt abschaffen
Berlin, Oktober 2026 – Mit einem Änderungsantrag zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung wollen CDU/CSU und SPD § 115f SGB V streichen. Damit würde die Hybrid-DRG zum 1. Januar 2028 abgeschafft. Schon ab 2027 sollen Hybrid-DRG-Leistungen ohne Übernachtung nur noch nach EBM vergütet werden – obwohl der Koalitionsvertrag einen Ausbau vorsah.
Warum das gefährlich ist
Die Hybrid-DRG ist das bislang einzige Instrument, das gleiche Leistungen unabhängig vom Ort ihrer Erbringung gleich vergütet. Der EBM ist nicht auf Basis realer Behandlungskosten kalkuliert. Eine Absenkung auf EBM-Niveau würde viele Eingriffe deutlich untervergüten. Praxiskliniken und AOZ könnten sie nicht mehr kostendeckend anbieten – und die Patientinnen und Patienten landen wieder in der teureren stationären Versorgung.
Die Lösungsvorschläge der PKG
- Eigene Kalkulation: ein eigenständiges, kostenbasiertes Kalkulationssystem, wie es gesetzlich bereits angelegt ist. Praxiskliniken sind bereit, ihre Kostendaten bereitzustellen.
- Schweregrad statt Verweildauer: Die Zuordnung soll sich am medizinischen Schweregrad orientieren.
- Mengensteuerung: ein Mechanismus analog zum Fixkostendegressionsabschlag – auf Basis einer Realkostengebührenordnung, die auch Investitionskosten berücksichtigt.
- Begleitforschung: eine gesetzlich verankerte, unabhängige Evaluation aller größeren Vergütungsreformen.
- Kurzliegerpauschalen als Ergänzung: sinnvoll, aber nur zusätzlich zur Hybrid-DRG. Es braucht beide Instrumente.
Breite Front in der Fachpresse
Die PKG steht mit dieser Kritik nicht allein. Der Ärztenachrichtendienst (änd) berichtete unter dem Titel „Das wäre Ambulantisierung im Rückwärtsgang“ über den Widerstand der Ärzteschaft – mit der PKG in einer Reihe mit Bundesärztekammer, BDI, mehreren Kassenärztlichen Vereinigungen, Hartmannbund und Landesärztekammer Brandenburg.
Über die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG)
Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft e. V. ist die bundesweite Interessenvertretung der Praxiskliniken. Sie setzt sich für faire Vergütung, gleiche Rahmenbedingungen und die politische Anerkennung ambulanter Spitzenmedizin ein.
Kontakt: Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e. V., c/o Praxisklinik Charlottenburg, Bismarckstraße 45–47, 10627 Berlin · elmshaeuser@pkgev.de