Positionspapier „Sektorenübergreifende Versorgung: Bestandsaufnahme und Reformperspektiven“
Die Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung in Deutschland ist historisch gewachsen, nicht medizinisch begründet. Sie zieht sich durch Recht, Finanzierung, Organisation und sogar durch die Bauweise der Einrichtungen. Mit ihrem Positionspapier hat die PKG aufgeschrieben, was das kostet – und wie es anders geht. Das Papier ging an das Bundesministerium für Gesundheit und an alle Landesgesundheitsministerien.
Die Folgen der Sektorengrenze
- Ambulantisierung wird verhindert.
- Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Niedergelassenen werden blockiert.
- Für GKV, PKV und öffentliche Haushalte entstehen vermeidbare Kosten.
Länder wie die Niederlande, Dänemark, Großbritannien oder die USA zeigen, dass es besser geht.
Das Potenzial ist enorm
Laut Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hätten 2021 rund 2,6 bis 2,7 Millionen stationäre Fälle ambulant erbracht werden können – etwa 18 bis 19 Prozent. Das Wissenschaftliche Institut der AOK sieht sogar bei rund 60 Prozent der vollstationären Fälle Ambulantisierungspotenzial.
Aber: Solange ambulante Leistungen in teuren Krankenhausstrukturen erbracht werden, ist Ambulantisierung kein Effizienzgewinn, sondern ein Kostentreiber.
Die Handlungsempfehlungen der PKG
- Eine dritte Versorgungssäule im SGB V schaffen, offen für Krankenhäuser und Vertragsärzte bzw. MVZ.
- Vom Erlaubnis- zum Verbotsvorbehalt wechseln.
- Einen intersektoralen, ist-kostenbasierten Vergütungskatalog einführen, der AOP, Hybrid-DRG und Kurzliegerpauschalen zusammenführt.
- Rechtliche Kooperationshindernisse beseitigen – etwa durch eine Rechtskategorie „Kooperationsarzt“, die Öffnung von § 115b SGB V und den Arzneimitteleinkauf über Krankenhausapotheken.
- Den privatwirtschaftlichen Betrieb der dritten Säule bei staatlicher Bedarfssteuerung ermöglichen – ohne öffentliche Subventionen. Die Umwandlung von Krankenhäusern in Praxiskliniken soll über rückzahlbare KfW-Darlehen gefördert werden.
- Eine verpflichtende, öffentliche Qualitätsberichterstattung einführen.
Das Positionspapier ist Grundlage der Pressearbeit der PKG und ihrer Gespräche mit Bund, Ländern und Selbstverwaltung.